admin avatar
Full name:
Kurt Pociot
Nickname:
admin
Website:
Description:

Posts by admin

Erich von Däniken

 Erich von Däniken

Es gibt verschiedene Möglichkeiten den berühmten Schriftsteller vom Beatenberg persönlich zu treffen. Sie können ihn, wenn er nicht auf Vortragsreise ist, am Abend vielleicht am Eurotreff – der Bar im Dorint – Hotel Beatenberg antreffen. Wenn sie sich einen der beeindruckenden Vorträge anhören möchten, so können Sie dies, wenn Sie im schönen Berner Oberland verweilen, im Jungfrau – Park Interlaken erleben. Die nächsten Vorträge im Jungfrau Park können Sie hier ersehen.

Die geplanten Vortragsreisen ersehen Sie hier auf der offiziellen Webseite von
Erich von Däniken.

Jeder Besuch lohnt sich. Sie werden begeistert sein, auch wenn Sie den Thesen kritisch gegenüber stehen sollten.

 


Beatushöhlen

Plan Beatushöhlen

Lageplan

Lageplan

Logo und Lageplan von der offiziellen Webseite: www.beatushoehlen.ch entnommen,
hier gelangen Sie zur offiziellen Webseite der Beatushöhlen

Ein muss für jeden interessierten Gast auf dem Beatenberg

Das imposante, in Millionen von Jahren erstellte Naturwunder diente, einer Sage nachempfunden, im 6. Jahrhundert dem Heiligen Beatus als sicherer Unterschlupf. Die einzigartige Sehenswürdigkeit am Thunersee, die St. Beatus-Höhlen.

Was in Millionen von Jahren erschaffen wurde, erleben Sie an einem Tag. Ein imposantes Naturschauspiel erwartet grosse und kleine Gäste.
Vom 22. März bis 27. Oktober täglich geöffnet von
09:30 bis 17:00 Uhr. Führungen ca. alle 30 Minuten.
Dauer: 75 Minuten.

Eintrittspreise (ohne Gewähr)

Erwachsene 18.–
Erwachsene mit Gästekarte 16.–
Familienkarte 49.-
Kinder (6 – 16 Jahre) 10.–
Kinder mit Gästekarte (6 – 16 Jahre)   9.–
Hunde 10.-
Kollektiv Erwachsene 10 – 50 Personen 16.–
Ab 50 Personen 15.–
Schulen (ab 10 Schüler) Schüler 6 – 16 Jahre   9.–
Schulen (ab 10 Schüler) Schüler über 16 Jahre 14.–
Begleitpersonen 16.–

– Kinder 6 – 16 Jahre bedeudet:  ab 6 Jahre bis und mit 16 Jahre

– Familienkarte bedeudet:  Eltern und deren eigenen Kinder ab 6 Jahre bis und mit 16 Jahre

Preisangaben pro Person in CHF ohne Gewähr


Meinungen zum Buch “Beatenberg-Kompakt”

In eigener Sache:

Stolz bin ich auf die Meinung von Herrn Emil Steinberger, der mir nach der Durchsicht des Buches “Beatenberg-Kompakt” folgende Mail zukommen ließ.
Zitat “Lieber Herr Pociot, Ja, das Buch strotzt ja nur so von Informationen. Da weiss man nachher wirklich alles. Gründliche Arbeit! Herzlichst grüsst Emil Steinberger ”   Zitat Ende

Den Schweizern ist Herr Emil Steinberger besser bekannt unter “Emil”

Wenn Sie auch eine Meinung zu diesem Buch abgeben möchten, nutzen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular. Vielen Dank.


Publikationen der Gemeinde

Protokoll_Gemeindeversammlung 3. Juni_2016 (1)
anklicken um das gesamte Protokoll zu lesen.
AKTUELL 
 Hängebrücke Sundbach (Ruchenbühl)   04.05.2015

Vorgeschichte
Anfangs 2012 wurde die bestehende Hängebrücke Sundbach (Ruchenbühl) durch einen Murgang zerstört. Gemäss Kostenvoranschlag der Brückenbaufirma x-alpin GmbH kostet ein Ersatz rund Fr. 300‘000.-. Das Vorhaben soll mit dem allfälligen Abwasserprojekt „Aufhebung ARA Wang“ kombiniert werden.

Die Gemeinde Beatenberg kann sich ohne Fremdhilfe diesen Brückenersatz nicht leisten. Mit Subventionen seitens Bund und Kanton kann nicht gerechnet werden. Deshalb soll die neue Hängebrücke Sundbach (Ruchenbühl) mittels Spendegelder finanziert respektive realisiert werden. Seitens der Gemeinde wird in etwa Fr. 50‘000.- (anstatt einer separaten Rohrbrücke) an die Brücke geleistet.

Aus diesem Grund wird in den nächsten Tagen ein Spendenaufruf erfolgen. Die Unterlagen werden auch unter www.beatenberg.ch (aktuell) aufgeschaltet.

Besten Dank für Ihre allfällige Spende. Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

Brief Spendenaufruf
Beitragsverpflichtung
Vorprojekt und Kostenvorschlag       

Neu
Für den Ersatz der zerstörten Hängebrücke Sundbach (Ruchenbühl) hat die Gemeinde Beatenberg einen Spendeaufruf gemacht. Leider ist die benötigte Spendensumme von Fr. 250‘000.- bis zum gesteckten Datum, Ende März 2015, nicht zusammengekommen. Doch glücklicherweise hat der Verein Panorama Rundweg Thunersee aus Thun von unserem Projekt erfahren. Der Verein ist am Wiederaufbau der Hängebrücke Sundbach (Ruchenbühl) interessiert, da das eigene Projekt „Chrutbach“, auch in der Gemeinde Beatenberg, nicht realisiert werden kann. Zudem sieht der Vereinsvorstand diese historische Wanderroute als mögliches Zusatzangebot zu seinem Brückenweg. Darum wird er der Hauptversammlung vom 3. Juni 2015 beantragen, das Projekt von der Gemeinde Beatenberg zu übernehmen. Gemäss Kostenvoranschlag belaufen sich die Gesamtkosten auf Fr. 300‘000.-, abzüglich Fr. 50‘000.- Beitrag aus Abwasserprojekt der Gemeinde (anstatt separate Rohrbrücke), Fr. 20‘000.- Kosten aus Vorprojekt der Gemeinde und Fr. 125‘000.- spontane Bargeldspenden sowie Spendezusagen. Somit verbleiben dem Verein in etwa Kosten von Fr. 105‘000.-.

Der Verein würde das Hängebrückenprojekt Sundbauch (Ruchenbühl) in Federführung und Verantwortung analog der Brücken in Leissigen und Sigriswil von der Gemeinde übernehmen. Nach Fertigstellung würde die Brücke in das Eigentum der Gemeinde gehen. Die Spender/innen (Bargeldspenden und Spendezusagen) wurden direkt über das weitere Vorgehen orientiert.

Brief an die Spender/innen der neuen Hängebrücke Sundbach (Ruchenbühl); Projektübernahme  

Gemeinderatsbeschlüsse   02.11.2015

Abstimmungs- und Wahlausschuss 2016

Der Gemeinderat hat folgende Personen in den Abstimmungs- und Wahlausschuss 2016 gewählt:

Präsident: Christian Grossniklaus; Vizepräsident: Peter Beutler; Sekretärin: Sonja Fuss; Stv. Sekretärin: Claudia Scheidegger; Ausschuss: Monika Bircher, Roger Kaufmann, Silvia Kläusli, Beat Lanz, Hans Schmocker und Silvia Wälti-Aeschlimann. Abstimmungs- und Wahldaten: 28. Februar 2016, 3. April 2016, 5. Juni 2016, 25. September 2016 und 27. November 2016.

 

Daten 2016

Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden am 3. Juni 2016 und 2. Dezember 2016 jeweils um 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg statt. Im Weiteren lädt der Gemeinderat wiederum zur Informationsveranstaltung 60+ am 20. September 2016 ein. Details erfahren Sie im Herbst 2016 dazu.

 

Buchprojekt „Thunersee“

Christian Heimle, Fotograf, Thun, ersucht um einen finanziellen Beitrag zur Herausgabe des Buchprojekts „Thunersee“. Im Werk befasst sich der Fotograf mit der Landschaft und den Stimmungen rund um den Thunersee. Zahlreiche Bilder sollen aus dem Gemeindegebiet von Beatenberg stammen. Die Realisation des Buches wird von der Stadt Thun und dem Kanton Bern unterstützt.Der Rat hat einen Beitrag von Fr. 500.- gesprochen.

 

Eissportzentrum Bödeli Genossenschaft; Darlehensgesuch für Sanierungsarbeiten

Die Gemeinde Beatenberg ist seit 1993 eine Trägergemeinde des Eissportzentrums Bödeli Genossenschaft in Matten bei Interlaken. Jährlich wird ein Betriebsbeitrag von Fr. 2‘500.- und ein Beitrag von Fr. 1‘536.- für die Eismiete des Schlittschuhclubs Unterseen-Interlaken und des Eislaufclubs Jungfrau an das Eisportzentrum gewährt. Im letzten Jahr wurde bereits für dringende Sanierungsarbeiten an das Eissportzentrum ein zinsloses Darlehen von Fr. 11‘500.- für die Zeit vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2017 durch den Gemeinderat bewilligt.

Für die Reorganisation des Eissportzentrums wird nun eine Projektgruppe mit Gemeinderatsvertretern der Trägergemeinden unter der Leitung der Standortgemeinde Matten gebildet. Gemeindepräsident Christian Grossniklaus nimmt darin Einsitz. Es ist das Ziel, bis zum Abschluss des Geschäftsjahres 2016/2017 die Reorganisation durchgeführt zu haben.

Der vom beco, Berner Wirtschaft, angeforderte Sicherheitsbericht der Firma Wettstein und der geforderte Gebäudecheck der neun Trägergemeinden, zeigt die Dringlichkeit der anstehenden Sanie-rungsmassnahmen beim Eissportzentrum. Alle weiteren möglichen Sanierungen, welche im Gebäudecheck enthalten sind, sollen künftig über Betriebsbeiträge finanziert werden. Die dringendsten Investitionen für den sicheren Betrieb des Eissportzentrums Bödeli von 2016 bis 2018 belaufen sich auf Fr. 1‘010‘000.-.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Eissportzentrum Bödeli Genossenschaft zusätzlich das zinslose Darlehen von Fr. 28‘531.73 (Verteilschlüssel nach Einwohnerzahl der Trägergemeinden, wobei IMU-Gemeinden die doppelte Gewichtung haben) für 10 Jahre zu gewähren. Grundsätzlich ist der Gemeinderat aber der Meinung, dass sich zukünftig alle Gemeinden des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli am Eissportzentrum Bödeli zu beteiligen haben, ausser Gemeinden, die selbst eine Eissportanlage betreiben oder sich innerhalb der Gemeinde an einer Anlage beteiligen. Der zukünftige Verteilschlüssel, aber auch die Rechtsform, soll daher in der Reorganisation geprüft werden.

 

Zukunft der Feuerwehr Beatenberg

In den Legislatur- und Jahresziele 2011 bis 2014 des Gemeinderates war im Ressort Sicherheit die Überprüfung der Zusammenarbeit mit anderen Feuerwehren festgelegt. Dieses Ziel wurde in den neuen Legislatur- und Jahreszielen ab 2015 nochmals aufgenommen.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für die Zukunft der Feuerwehr Beatenberg: Aufrechterhaltung einer eigenen Organisation oder Anschluss an die Feuerwehr Bödeli. Um die beiden Alternativen „selbständige Feuerwehr“ oder „Integration in die Feuerwehr Bödeli“ genau abzuklären, wurde ein externer Berater beigezogen. Die Kosten für dieses Mandat werden von der Gebäudeversicherung des Kantons Bern übernommen. Der Gemeinderat hat nun den Grundsatzentscheid auf Gemeinderatsstufe für den Zusammenschluss mit der Feuerwehr Bödeli gefasst und das Gesuch zur Fusion der Feuerwehr Beatenberg mit dem Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli gestellt.

 

Baugesuch

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:

–  Kilchherr Oliver, Beatenberg; Mallee, Parz.Nr. 419, Geb.Nr. 903; Umbau der
Küche und des Bades sowie Neubau Autounterstand

Gemeindeversammlung   

Einladung; Traktandenliste vom 04.12.2015

Botschaft zur Gemeindeversammlung
Aktenauflage
Traktandum Nr. 1
Budget 2016
Finanzplan 2016 – 2020
Traktandum Nr. 2
Abfallreglement
Abwasserentsorgungsreglement
Wasserversorgungsreglement  
zur Information:
1. Vorprüfung vom 27.05.2015 des Amtes für Wasser und Abfall
2. Vorprüfung vom 30.09.2015 des Amtes für Wasser und Abfall
Empfehlung zu Abfallgebühren vom 22.06.2015 des Preisüberwachers
Empfehlung zu Wasser- und Abwassergebühren vom 06.07.2015 des Preisüberwachers
2. Stellungnahme zu Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren vom 16.10.2015 des Preisüberwachers
Gebührenverordnung zum Abfallreglement
Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement
Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement

Gemeindeversammlung vom 4.12.2015

Traktandenlisten (hier anklicken)

National- und Ständeratswahlen  06.10.2015
Flugblatt “Beatenberg wählt mit”

Informationsveranstaltung 60+  01.09.2015
“Licht und Schatten im Alter”; Einladung

Amtliche Vermessung  15.05.2015
Bezugsrahmenwechsel von LV03 nach LV95

hier können Sie die Publikation der Gemeinde ersehen.

Projekt Ausbau Bhendenkehr vom 23. April 2015

hier ersehen Sie die Publikation der Gemeinde
————————————————————————-
Personalverordnung  12.03.2015
2. Teilrevision Personalverordnung:
hier gelangen Sie zur Publikation der Gemeinde
Verordnung GERES / ZPV  12.03.2015
Neufassung Verordnung GERES / ZPV:
hier gelangen Sie zur Publikation der Gemeinde

Gemeinderatsbeschlüsse   09.02.2015

Notheizungen

Der Fernwärmelieferungsvertrag für die Mehrzweckanlage Wydi (Zivilschutzanlage, Feuerwehrmagazin, Werkhof) wurde durch den Betreiber im Voraus per 30. September 2015 gekündigt.

Im Weiteren wurde anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. April 2013 der Änderungsantrag zum Kredit Schulhaussanierung Spirenwald angenommen, dass der Gemeinderat einen ausgewiesenen Fachmann zur Ausarbeitung eines Wärmeverbundsprojekt mit einer Holzschnitzelheizung beauftragt, das alle Liegenschaften der Gemeinde im Spirenwald miteinbezieht.

Der Gemeinderat setzte anschliessend eine Arbeitsgruppe „Wärmeverbund Beatenberg“ ein, die verschiedene Varianten prüfte und dem Gemeinderat ihre Empfehlungen abgab. Die Arbeitsgruppe wurde schlussendlich beauftragt, den Anschluss der Gemeinde an ein Fernwärmenetz mittels eines Contractors bei der Realisierung des Projekts Jungfrau weiter zu verfolgen. Diese Variante wäre die günstigste Lösung, kann aber nur umgesetzt werden, wenn das Projekt Jungfrau tatsächlich realisiert wird. Bis dahin ist als Überbrückung das Betreiben einer zusätzlichen Notheizung (Öl) vorgesehen. Da die Zeit bis Ende September 2015 nicht ausreicht, um eine definitive Heizungs-Lösung zu erstellen, wird der nächsten Gemeindeversammlung die Zwischenvariante mit zwei Notheizungen „Mehrzweckanlage Wydi“ und „Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle) mit Schulhaus Spirenwald“ für die wiederkehrenden Ausgaben zum Beschluss vorgelegt.

Wasserversorgung Beatenberg

INFORMATION ZUM TRINKWASSER 2014

hier sehen Sie die Publikation der Gemeinde 

Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014: Die Publikation der Traktanden können Sie hier ersehen: http://www.beatenberg.ch/xs_daten/aktuelldaten/Traktandenliste_Dezember_2014.pdf

Teilrevision Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement  23.10.2014  die genaue Publikation der Gemeinde können sie hier ersehen.:    http://www.beatenberg.ch/xs_daten/Publikation_Abwasserverordnung5.pdf

Gemeindeurnenwahlen  25.09.2014

Gemeindeurnenwahlen vom 30. November 2014; Publikation
Ausburger der Bäuert Spirenwald  25.09.2014
Ausburger der Bäuert Spirenwald – Anmeldung Nutzer; Publikation
Hängebrücke Sundbach (Ruchenbühl)  18.09.2014
Hängebrücke Sundbach (Ruchenbühl); Unterlagen
red point mehr »
……………………………………………………………………

 Einwohnergemeinde Beatenberg

Revision der Ortsplanung vom 15. April 2013

hier können Sie den gesamten Inhalt lesen.

Quelle: www.beatenberg.ch /aktuell

Verlängerung Planungszone im Gebiet Sundlauenen; Genehmigung

vom 22.April 2013

hier können Sie den gesamten Inhalt lesen.

Quelle: www.Beatenberg.ch/aktuell

 

 

 

 


Die Kirchengemeinde Beatenberg -Im Wandel der Zeit –

Empfehlung:

Die Lektüre -Die Kirchengemeinde Beatenberg – Im Wandel der Zeit, verfasst von Kurt Grossniklaus

Die empfehlenswerte Lektüre kann gegen einen Betrag von SFR 5,– bei der Papeterie Rähmi bezogen werden.

Die von Herrn Kurt Grossniklaus verfassten Beiträge und Bilder über die Kirchengemeinde Beatenberg, in der Zeit von 1528 bis 1950, geben einen hervorragenden Überblick über die Aktivitäten der Kirchengemeinde.

Meiner Meinung nach ein lesenswerte und sehr gute Recherche der Begebenheiten, die auch für “Nicht-Beatenberg” einen sehr guten Überblick geben.

Kurt Pociot

 


Panorma Hallenbad Beatenberg

Hallenbad neuSchwimmen mit einzigartiger Aussicht!!!!!

Das Panorama Hallenbad Beatenberg besticht durch seine einzigartige Aussicht auf die Berner Alpen mit Eiger, Mönch und Jungfrau. Geniessen Sie den Blick auf die verschneiten Berggipfel, während Sie sich beim Baden von einem Tag im Schnee entspannen. Zwei Mal pro Woche wird das Wasser auf 30°C erwärmt. Für Kinder findet immer mittwochs ein Spielnachmittag statt.

Schwimmbad gut

Mit Gästekarte Beatenberg 1 freier Eintritt pro Person!

Weitere Vergünstigungen der Gästekarte können Sie hier ersehen.

Panorama Hallenbad Beatenberg Wydi 388e,           3803 Beatenberg,Telefon 033 841 14 59.

 

Das wunderschöne Musaikfenster im Hallenbad Beatenberg (Teilausschnitt)

Musaik

hier gelangen Sie zur offiziellen Webseite Panorama Hallenbad Beatenberg

Öffnungszeiten, Sauna, Aquafitness usw. bitte unter mehr Informationen ansehen.

Mehr Informationen hier klicken.

 

 

 


Kennen Sie die Schweiz? Teil 2

Wann waren die nachstehenden Ereignisse? Wissen Sie es?

Frage 1) die Gebeine des heiligen Beatus werden in Interlaken beigesetzt, damit die Wallfahrten zur Höhle vermieden werden?

Frage 2) Die ersten Banknoten werden in  der Schweiz heraus gegeben?

Frage 3 Die erste Melkmaschine wird in der Schweizer Landwirtschaft eingeführt?.

Frage 4) Die Mehrwertsteuer erreicht auch die Schweiz?

Frage 5) Die erste lebende Person auf einer Schweizer Briefmarke?

 

Hier kommen die Lösungen.

Antwort zu Frage 1) 1528

Antwort zu Frage 2) 1825

Antwort zu Frage 3) um 1924

Antwort zu Frage 4) am 1. Januar 1995

Antwort zu Frage 5) 2007 – Roger Federer

 


Wie kamen die Schweizer Berge zu ihren Namen?

Hier der Eiger:

Den Bergnamen kennt man bereits aus einer Urkunde aus dem Jahre 1252. Dort heißt es: “Berg der Egere” genannt wird. Im Jahre 1525 wurde ein Beleg entdeckt, der einen Grenzverlauf beschrieb: “Das Gut Zen Trogen stößt am Eyger“. Ab 1943 wurde bekannt, dass einst eine Alp “Alp Aiger” unterhalb dem Bergmassiv vorhanden war. In der Älplersprache wurde nicht das Bergmassiv benannt, sondern die Alp die an einen Berg stieß. Eine andere mögliche Namensvariante war “Eigen“, was soviel wie “freies eigenes Gut” bedeuten konnte. Auch für die Topografen war es nicht eindeutig, ob Eiger oder Aiger. Es könnte demnach sein, dass der volkstümliche Name “Hej Geer“, was soviel wie “Hohe Spitze” bedeutete, auch als Ableitung genommen werden könnte. Abschließend kann man sagen, dass eine sichere Deutung bis heute nicht gefunden und belegt werden konnte.

Für Interessenten kann ich das Buch : Gipfelgeschichten, von Nathalie Henseler, aus dem FARO Verlag (ISBN: 978-3-03781-009-5) empfehlen.

 


Kennen Sie die Schweiz?

Wann waren die nachstehenden Ereignisse? Wissen Sie es?

Frage 1) Die Schweiz führte erstmals Postleitzahlen ein?

Frage 2) Die Jungfrau wurde zu ersten Mal bestiegen?

Frage 3) Wann hat Erich von Däniken  das Sporthotel Rosenhügel in Davos geleitet?

Frage 4) Erste Fahrt des Dampfers “Blümlisalp” auf dem Thunersee.

Frage 5) Der 1. August wird ab wann als Gründungstag der Schweiz gefeiert?

 

Hier kommen die Lösungen.

Antwort zu Frage 1) 1964

Antwort zu Frage 2) 1811

Antwort zu Frage 3) 1964, heute lebt der bekannteste Schweizer Schriftsteller in Beatenberg. Treffen Sie ihn an der Eurotreff-Bar im Dorint – Hotel!

Antwort zu Frage 4) 1906

Antwort zu Frage 5) 1891

 


Zweitwohnung Planungszone Richtlinien

Beatenberg, 14. Januar 2013

R I C H T L I N I E N

zur Behandlung von Baugesuchen während der Gültigkeitsdauer der Planungszone “Zweitwohnungen” des Gemeinderates Beatenberg

Artikel 1 Wirksamkeit der Planungszone

1 Die Planungszone “Zweitwohnungen” dauert vom 7. Juni 2012 bis 7. Juni 2014 respektive bis zu einer allfälligen Fristverlängerung oder längstens bis zur Auflage von neuen Vorschriften der Ge-meinde Beatenberg zu Zweitwohnungen.

2 Baugesuche für neue Wohnungen oder für die Umnutzung von Erstwohnungen zu Zweitwohnun-gen, die während dieser Gültigkeitsdauer und bis drei Monate vor der Auflage, d.h. ab dem 7. März 2012, eingereicht wurden, werden aufgrund der Planungszone “Zweitwohnungen” und ergänzend aufgrund dieser Richtlinien beurteilt.

3 Alle anderen Baugesuche (für Arbeitsnutzungen, öffentliche Zwecke etc.) werden von der Pla-nungszone “Zweitwohnungen” nicht betroffen.

Artikel 2 Zweitwohnungen

1 Für die Definition einer Zweitwohnung gelangen die Bestimmungen der Verordnung über Zweit-wohnungen des Schweizerischen Bundesrates vom 22. August 2012 (in Kraft ab 1. Januar 2013) zur Anwendung.

2 Stichtag für die Prüfung, ob eine Zweit- oder Erstwohnung besteht, ist der 11. März 2012.

3 Die Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 ist ab 1. Januar 2013 in allen Fällen anwendbar, soweit die Planungszone nicht einschränkender ist. Auf hier nicht geregelte Sachver-halte kommt sie ergänzend zur Anwendung. Gemeindeschreiberei gemeindeverwaltung@beatenberg.ch Tel 033 841 81 21 www.beatenberg.ch Fax 033 841 81 22

2

Artikel 3 Bestehende Wohnungen und gültige, aber noch nicht ausgeführte Baube-willigungen

1 Die Umnutzungen von am 11. März 2012 bestehenden Erstwohnungen in Zweitwohnungen ist ein baubewilligungspflichtiger Sachverhalt.

2 Da in der Gemeinde Beatenberg der Zweitwohnungsanteil deutlich über 20% liegt, werden ab dem 11. März 2012 keine neuen Zweitwohnungen mehr baubewilligt. Seit der Rechtswirksamkeit der Planungszone “Zweitwohnungen” gilt aufgrund dieser kommunalen Planungszone in der gan-zen Gemeinde Beatenberg ein allgemeines Bauverbot für Zweitwohnungen, bzw. ein allgemeines Umnutzungsverbot von Erstwohnungen zu Zweitwohnungen.

3 Am 11. März 2012 bestehende Zweitwohnungen bleiben von dieser Planungszone unberührt; sie geniessen Besitzstand. Sie dürfen umgenutzt, zeitgemäss erneuert und, soweit dadurch ihre Rechtswidrigkeit nicht verstärkt wird und die betroffenen Bauvorschriften eingehalten sind, auch umgebaut werden. Bestehende Zweitwohnungen dürfen zudem abgerissen und neu im identi-schen Rahmen (Bauvolumen, Geschossfläche, Anzahl Wohneinheiten etc.) wieder aufgebaut wer-den, soweit die übrigen Bauvorschriften dies gestatten.

4 Werden am 11. März 2012 bestehende Erstwohnungen im Hinblick auf eine zukünftige Erst-wohnnutzung verkauft, kann in der Zwischenzeit bis während maximal 3 Jahren (oder einer im Kaufvertrag kürzer vereinbarte Frist) eine Zweitwohnnutzung bewilligt werden. Nach Fristablauf ist die Wohnung als Erstwohnung zu nutzen; bei Widerhandlung erfolgen Wiederherstellungsmass-nahmen nach Art. 5 Ziff. 5.

5 Wird eine am 11. März 2012 bestehende Erstwohnung infolge Todesfall des Eigentümers ver-erbt, so gelangen die Regeln der Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 zur An-wendung.

6 Rechtskräftige Baubewilligungen, welche aber noch nicht ausgeführt sind, bleiben von dieser Planungszone unberührt. Sie dürfen weiterhin beansprucht, d.h. es dürfen damit auch noch Zweit-wohnungen gebaut werden. Allfällige Fristverlängerungen von Baubewilligungen unterliegen je-doch den Wirkungen der Planungszone.

Artikel 4 Zielsetzungen für die Erteilung von Baubewilligungen in der Planungszone

1 Gemäss Art. 62a Abs. 1 BauG kann der Gemeinderat Beatenberg in der Planungszone für die Erstellung von neuen Wohnungen seine Zustimmung zu einer Baubewilligung erteilen. Gemeindeschreiberei gemeindeverwaltung@beatenberg.ch Tel 033 841 81 21 www.beatenberg.ch Fax 033 841 81 22

3

2 Grundsätzlich kann die Zustimmung durch den Gemeinderat Beatenberg dann erteilt werden, wenn freiwillig von der Bauherrschaft und der Grundeigentümerschaft Gewähr geboten und die nötigen Sicherungsmassnahmen ergriffen werden, damit nur noch Erstwohnungen und keine Zweitwohnungen gebaut werden und dass keine Erstwohnungen zu Zweitwohnungen umgenutzt werden.

Artikel 5 Sicherung von Erstwohnungen

Bei Baugesuchen für neue Wohnungen (inkl. bei Umnutzung von Erstwohnungen zu Zweitwoh-nungen und umgekehrt) gelten folgende Grundsätze:

1. Für jede Wohnung ist anzugeben, wer der zukünftige Eigentümer dieser Wohnung ist, und dass dieser Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg nehmen wird.

2. Für vermietete Wohnungen ist anzugeben, wer der Mieter ist, und dass dieser Mieter Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg nehmen wird.

3. Die Erstwohnung wird im Baubewilligungsverfahren mit einem Zweckentfremdungsverbot im Sinne von Art. 29 BauG belegt. Das Zweckentfremdungsverbot muss vor Baubeginn im Grundbuch angemerkt werden. Die Baubewilligungsbehörde ist unmittelbar nach Rechts-kraft der Baubewilligung berechtigt, das Zweckentfremdungsverbot im Grundbuch anmer-ken zu lassen.

4. Die Gemeinde führt ein Verzeichnis der grundbuchlich gesicherten Erstwohnungen. Das Verzeichnis ist öffentlich.

5. Die Gemeinde verfügt bei Wohnungen, welche trotz eines im Grundbuch eingetragenen Zweckentfremdungsverbotes als Zweitwohnung genutzt werden, die erforderlichen Wiederherstellungsmassnahmen (Benützungsverbot/Abstellen Strom und Wasser etc.). Das Einreichen einer Strafanzeige nach Art. 50ff. BauG wird vorbehalten.

6. Die Bauherrschaft und die Grundeigentümerschaft des betreffendem Baugesuches für Erstwohnungen müssen sich unterschriftlich verpflichten, alle diese Sicherungsmassnah-men für Erstwohnungen zu dulden (Abgabe Formular mit Unterschriften im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens).

Gemeindeschreiberei gemeindeverwaltung@beatenberg.ch Tel 033 841 81 21 www.beatenberg.ch Fax 033 841 81 22

4

Artikel 6 Änderung der Richtlinien

Der Gemeinderat von Beatenberg behält sich vor, diese Richtlinien bei Bedarf jederzeit gemäss veränderten Rechtsverhältnissen oder geänderter Rechtsprechung bezüglich der Zweitwohnungs-problematik zu ändern.

Die vorliegenden Richtlinien wurden an der Sitzung vom 14. Januar 2013 genehmigt.

Namens des Gemeinderates

Der Präsident Die Sekretärin

Christian Grossniklaus Sonja Fuss

siehe hierzu Webseite Beatenberg. hier


Pabugesch Papeterie Rähmi

rähmi

Papeteria Rähmi,
Dorfstrasse 381 C,
Beatenberg,
Tel.:0041-33841 19 19

ww.pabugesch.ch

Sie sind auf der Suche nach einem neuen oder gelesenen Buch? Sie suchen Spielsachen für die Kleinen und Kleinsten? Ihnen fehlt noch nützliches fürs Büro? Oder suchen Sie noch Bastelartikel?

Ganz neu im Sortiment: diverse LED Leuchten

Hier finden Sie alles was Ihr Herzbegehrt! Die freundliche und kompetente Beratung durch Herrn Rähmi wird Sie überzeugen.

Ein Besuch lohnt sich immer.

 

 

 

: