Petition für eine korrekte Behandlung der altrechtlichen Erstwohnungsbesitzer von Beatenberg

Beatenberg   09.09.2013

Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 reichten Anna und Bernhard Zimmermann aus Beatenberg eine Petition für eine korrekte Behandlung der altrechtlichen Erstwohnungsbesitzer von Beatenberg ein. Im Nachgang wurde die Petition von etwa 40 Personen unterstützt. Die Petitionäre fordern eine Lockerung der Richtlinien zur Behandlung von Baugesuchen während der Gültigkeitsdauer der Planungszone „Zweitwohnungen“ des Gemeinderates vom 14. Januar 2013.

Gemäss Artikel 17 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Beatenberg hat jede Person das Recht, Petitionen an die Gemeinde zu richten. Das zuständige Organ hat die Petition innerhalb eines Jahres zu prüfen und zu beantworten.

Da die Zweitwohnungsthematik eine sehr komplexe Materie ist, hat der Gemeinderat mit juristischer Hilfe die Petition geprüft und beschlossen, die Richtlinien nicht zu lockern. Sämtlichen Petitionären wurde eine Kopie der Stellungnahme zugestellt.

Das Antwortschreiben des Gemeinderates zur Petition finden Sie hier.

Die Daten sind von www.Beatenberg.ch entnommen.