“Schwingen” was steckt dahinter?

Schwingerkönig 2013: Matthias Sempach (27) gewann alle 8 Gänge. -Gratulation

Schwingen, eine Variante des Ringens, ist vor allem in der Deutschschweiz ein verbreiteter Nationalsport.

Der Hosenlupf ist häufig ein attraktiver Bestandteil eines Festes. Der “Hosenlupf” also Schwingen ist eine der drei Schweizer Nationalsportarten; die wichtigste Veranstaltung dazu ist das alle drei Jahre stattfindende “Eidgenössische Schwing- und Älplerfest”. Schon im 14. Jahrhundert zeigte man bestimmte Griffe des typischen Schwingens. Das Schwingen wurde erstmals beim Alphirtenfest zu Unspunnen 1805 durchgeführt. Das ursprüngliche Kräftemessen der Hirten und Bauern wurde zum Nationalsport. Der Kampf wird auf einer kreisförmigen, 7 bis 14 Meter Durchmesser umfassenden Fläche, ausgetragen. (Sägemehlring)  Die Fläche ist mit mehr als 20 Kubikmeter Sägemehl gepolstert. Die Schwinger tragen über ihren Kleidern eine kurze Hose aus Jute. Ein Sieg gilt als gültig, sofern der überlegene Schwinger, mit mindestens einer Hand an der Schwinghose festhält und der Unterlegene Schwinger mit beiden Schulterblättern oder mindestens zwei Drittel des Rückens den Boden berührt. Die 3 Kampfrichter, davon ein Kampfrichter mit im Sägemehlring, bewerten den Kampf nach den folgenden Regularien und Punktevergaben:

10,00 Punkte  – Sieg und Plattwurf

9,75 Punkte  – Sieg mit Überdrücken

9,00 Punkte  – Gestellt (unentschieden) bei attraktivem Kampf

8,75 Punkte  – Gestellt (unentschieden) bei unattraktiven Kampf

8,75 Punkte  – Verloren, jedoch stark gekämpft und viel riskiert

8,50 Punkte  – Verloren ohne guten Angriff und keine Chance

 

Bei einem eidgenössischen Schwingfest bestreiten die Schwinger acht Gänge (sonst sechs Gänge). Die beiden nach 7 Gängen (resp. 5 Gängen) erreichen den Schlussgang. Der Sieger wird zum „Schwingerkönig“ gekürt. Da es sich bei den Schwingern um reine Amateure handelt, werden auch nur Naturalpreise vergeben. Der Hauptpreis kann auch häufig ein Stier sein. Traditionell werden Treicheln oder Bauermöbel ausgelobt. Die „Schwingerkönige“ behalten ihren Titel – daher gibt es keinen ehemaligen Schwingerkönig. Durch Sponsoring und Werbeeinnahmen kann so ein Schwingerkönig auch Einkommen von 40.000,–  bis 100.000,– CHF/Jahr erreichen.

Für tiefergehende Informationen verweise ich auf die Webseite des eidgenössischen Schwingerverband : www.esv.ch und auf der Seite “Home” auf dieser Seite, erkennen Sie Informationen zum diesjährigen Schwingfest in Burgdorf.

Hätten Sie es gewusst?